Winter in Cölbe
Schnee hat nicht nur schöne Seiten…
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Kälte, Schneefall und Eis gehören zu jedem richtigen Win-ter. Neben dem Spaß für Kinder und Wintersportler bringt Schnee aber auch einige Probleme mit, so den Winterdienst und die Schneeräumpflicht.
Die nachfolgenden Tipps sollen Ihnen den Umgang mit den derzeit geltenden Bestimmungen erleichtern:
- Winterdienst ist grundsätzlich Sache jedes Grund-stückseigentümers.
- Geräumt werden müssen die Gehwege und die Fuß-gängerüberwege vor dem jeweiligen Grundstück.
- Es müssen Zugänge zu den Grundstücken freige-macht werden, die mindestens 1, 25 m breit sein sollen.
Die geräumten Flächen auf den Gehwegen müssen durchgehend frei sein, damit die Fußgänger nicht auf die Straße ausweichen müssen.
Bitte den Schnee nicht auf die geräumte Fahrbahn schieben!
- Festgetretener Schnee oder Eis soll nach Möglichkeit abgestumpft werden.
- Bei Glätte müssen die Flächen abgestumpft werden.
- Als Streumaterial sollte vorrangig Sand, Splitt oder ähnliches Material verwendet werden.
- Grundsätzlich sollte zwischen 7:00 und 20:00 Uhr geräumt und gestreut werden.
- Bei Straßen mit einseitigem Gehweg wechselt die Räumpflicht jährlich.
- In Jahren mit gerader Endziffer sind die Grundstückseigentümer der Seite mit Gehweg verpflichtet, in ungeraden die gegenüberliegenden.
Sollte sich der Winter dem Ende zuneigen, beginnt das Tauwetter. Hier sollte beachtet werden, dass die Rinnsteine freigehalten werden, damit das Tauwasser unbeschwert abfließen kann. Pfützen haben in kalten Nächten die Eigenschaft zu gefrieren und stellen dann ein Risiko dar.
Übrigens:
Der Winterdienst in Cölbe, wird vom Zweckverband Kommunaler Bauhof ggf. von früh bis spät und nach Dringlichkeit durchgeführt, d. h. dass Steilstraßen oder Straßen, die vom öffentlichen Nahverkehr befahren werden, vorrangig geräumt und bestreut werden. Auch gehören alle innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen hierzu.
Wie können Sie uns beim Winterdienst helfen.
Unseren Fahrern des Räum- und Streudienstes wird sehr häufig ihre Arbeit dadurch erschwert, dass falsch oder unachtsam abgestellte Fahrzeuge ein Vorbeifahren mit dem Räumgerät nur durch komplizierte Rangiermanöver oder überhaupt nicht möglich ist.
Daher werden alle Pkw-Besitzer gebeten, ihre Fahrzeuge während der winterlichen Verhältnisse auf dem eigenen Grundstück oder aber in der Garage zu parken, damit der Winterdienst ungehindert durchgeführt werden kann.
Hierzu zählen auch die Auffahrhilfen welche an den Bordsteinrand angelegt werden können, Modelle aus Metall sowie das befestigen der Auffahrhilfen am Bordsteinrand sind grundsätzlich verboten.
Gerade auch für Müllentsorgungs- u. Rettungsfahrzeuge müssen die Straßen immer befahrbar bleiben.
Bitte helfen Sie mit, die ohnehin zur Winterzeit schwierigen Straßenverhältnisse zu verbessern, indem Sie die vorgenannten Tipps beherzigen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns an.