AUS DEM LANDKREIS - FÜHRERSCHEINSTELLE

Verpflichtender Umtausch für alte Führerscheine in die neue EU Fahrerlaubnis


Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Dies wird, zunächst nach Geburtsjahr gestaffelt, in den nächsten Jahren geschehen.

Bis zum 19.01.2022 müssen alle Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Es handelt sich hierbei lediglich um die Ausstellung eines neuen Dokuments, die Fahrerlaubnis verliert nicht an Gültigkeit.

Sollten Sie zu dem genannten Personenkreis gehören, bitten wir Sie darum im Laufe des Jahres, spätestens bis zum 19.01.2022, einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde für den Umtausch zu vereinbaren.

Weitere Informationen zum Umtausch, sowie die jeweiligen Umtauschdaten finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Zum Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bitte hier einen Termin über das Online-Portal.

Tabelle mit den amtlich festgelegten Umtauschfristen

Geburtsjahr
der Fahrerlaubnisinhaber*innen

Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind. Anders, als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033


Unterlagen

Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktueller Führerschein
  • gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild.

Gebühren

Die Gebühren für den Umtausch betragen 29,- € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift. 

Hinweise

Sie können natürlich auch bereits vor dem o.g. Datum Ihren alten Führerschein gegen den neuen EU Führerschein eintauschen. Um größere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir jedoch den Umtausch erst zu dem o.g. Datum vorzunehmen. Ihre Fahrerlaubnis behält weiterhin ihre Gültigkeit. Lediglich im EU Ausland kann es bei der Anerkennung alter Führerscheinmodelle zu Schwierigkeiten kommen. Sollten Sie also eine Reise in das EU-Ausland planen empfiehlt es sich, den Führerschein bereits vorab umzutauschen.