Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Dies wird, zunächst nach Geburtsjahr gestaffelt, in den nächsten Jahren geschehen.
Bis zum 19.01.2022 müssen alle Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Es handelt sich hierbei lediglich um die Ausstellung eines neuen Dokuments, die Fahrerlaubnis verliert nicht an Gültigkeit.
Sollten Sie zu dem genannten Personenkreis gehören, bitten wir Sie darum im Laufe des Jahres, spätestens bis zum 19.01.2022, einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde für den Umtausch zu vereinbaren.
Zum Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bitte hier einen Termin über das Online-Portal.
Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind. Anders, als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Unterlagen
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktueller Führerschein
- gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild.
Gebühren
Die Gebühren für den Umtausch betragen 29,- € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.
Hinweise
Sie können natürlich auch bereits vor dem o.g. Datum Ihren alten Führerschein gegen den neuen EU Führerschein eintauschen. Um größere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir jedoch den Umtausch erst zu dem o.g. Datum vorzunehmen. Ihre Fahrerlaubnis behält weiterhin ihre Gültigkeit. Lediglich im EU Ausland kann es bei der Anerkennung alter Führerscheinmodelle zu Schwierigkeiten kommen. Sollten Sie also eine Reise in das EU-Ausland planen empfiehlt es sich, den Führerschein bereits vorab umzutauschen.