TÜV

HU, AU und TÜV

Die wichtigstens Informationen für Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges in einer Übersicht:

Die Farbenfolge Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange wiederholt sich alle sechs Jahre.


Fahrzeugart

Beschreibung

zeitl. Abstand zwischen den Untersuchungen

Krafträder

24 Monate

Pkw

nach der ersten Zulassung

36 Monate

 

danach

24 Monate

Wohnmobile

mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung

36 Monate

 

danach

24 Monate

Wohnmobile

mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung

24 Monate

 

danach

12 Monate

Wohnmobile

mit einem zGG über 7,5 t

12 Monate

Anhänger

mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung

36 Monate

 

danach

24 Monate

Anhänger

die entsprechend § 58 StVZO für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t

24 Monate

Anhänger

mit einem zGG von mehr als 3,5 t

24 Monate

zGG= zulässiges Gesamtgewicht

Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Taxi, Busse, Krankenwagen) müssen jedes Jahr zum TÜV.