Leinenpflicht

Gibt es eine Leinenpflicht für Hunde Hessen?

Ja, über das ganze Jahr gilt in Hessen eine generelle Leinenpflicht auf

  • öffentlichen Versammlungen,
  • in Aufzügen,
  • auf Volksfesten,
  • Märkten,
  • Messen und
  • sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in
  • Gaststätten und in
  • öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Leine darf dabei maximal zwei Meter lang sein.

Wer seinen Hund entgegen dieser Vorgabe an den genannten Orten freilaufen lässt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, sondern muss sogar mit der Einziehung des Hundes rechnen.

Ebenfalls eine Geldbuße bis zu 5.000 € droht demjenigen Hundehalter, der seinen Vierbeiner in Hessen außerhalb seines eigenen eingefriedeten Besitztums laufen lässt, ohne ihn zu beaufsichtigen.

Brut-, Schon- und Setzzeit

In den Wäldern Hessens muss der Hund zwar außerhalb der Naturschutzgebiete und Nationalparks nicht generell an der Leine geführt, aber stets beaufsichtigt werden und abrufbar sein. Denn auch hier dürfen Jäger in ihrem Jagdbezirk Hunde abschießen, die außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen.

Eine Anleinpflicht besteht für alle Hunde vom 15. Februar bis 30. September. In dieser Zeit brüten viele wildlebende Tiere beziehungsweise bringen diese ihren Nachwuchs zur Welt.

Jagdzeiten Hessen