Hunde

Hundeanmeldung und Hundesteuer

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Gemeinde Cölbe unter Angabe der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers sowie der Rasse des Tieres schriftlich anzumelden.

Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Näheres können Sie der aktuellen Satzung über die Hundesteuer (rechte Spalte) entnehmen.

Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Bei Abgabe des Hundes sind hierbei auch Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzugeben.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats,  in dem die schriftliche Abmeldung erfolgt.

Die Hundesteuer beträgt aktuell jährlich

  • 72 € für den ersten Hund
  • 108 € für den zweiten Hund
  • 144 € für den dritten und jeden weiteren Hund
  • 660 € für jeden gefährlichen Hund

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Hinweis zur korrekten Entsorgung von Hundekot

Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf weist alle Hundebesitzer in den Mitgliedskommunen darauf hin, anfallenden Hundekot bitte nicht über die Biotonne zu entsorgen.

Hundekot gehört aus hygienischen Gründen weder in die Biotonne noch auf den Kompost, ist somit als Abfall zu werten und gehört folglich in die Restmülltonne.

Weiterhin bittet der MZV auch darum, beim Gassi gehen die an öffentlichen Plätzen zur Verfügung gestellten Beutel zu nutzen, um den Hundekot dann im Restmüll zu entsorgen. Vielen Dank! 

Liebe Hundehalter/innen in der Gemeinde Cölbe,

mehr als 400 Hunde ganz unterschiedlicher Rassen sind in der Gemeinde Cölbe registriert und bereichern das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger als tägliche Begleiter, erledigen als Arbeitshunde wichtige Aufgaben oder unterstützen Menschen, die besondere Hilfe benötigen. So unterschiedlich die Hunde sind, so verschieden ist auch ihr Wesen: Manche sind eher vorsichtig, manche sind sehr neugierig; manche sind sehr agil, manche wollen lieber ihre Ruhe; manche suchen Kontakt zu anderen Hunden und Menschen, manche bleiben lieber für sich.

In ihrer ganzen Vielfalt haben Hunde aber auch gleiche Bedürfnisse: Sie wollen sich an der frischen Luft bewegen, sie wollen ihre Welt mit der Nase erkunden, sie wollen Beschäftigung. Und sie haben Instinkte: Viele sind geborene Jäger, andere finden ihre Erfüllung im Hüten, wieder andere sind gute Wächter. Jeder Hund ist eine ganz eigene Persönlichkeit, sie sind Lebewesen mit unterschiedlichen Verhaltensmustern und einem eigenen Kopf.

Hunde leben inmitten der menschlichen Gemeinschaft. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Regeln für das Halten und Führen von Hunden und diese Regeln gelten für alle der mehr als 400 Hunde in der Gemeinde Cölbe und ihre Halter/innen oder Führer/innen gleich. Die wichtigsten Regeln sind

  • Hundekot gehört nicht auf Gehwege, Straßen, Friedhöfe, Kinderspielplätze, Parkplätzen, in das Umfeld von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden, in private Gärten, auf Feldwege, und auch nicht auf Wiesen und Äckern. Beachten Sie bitte, dass dort Lebens- und Tierfuttermittel wachsen. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass z.B. mit Hundekot verunreinigtes Heu bei Nutztieren zu schweren Krankheiten führen kann.
  • Hat ein Hund seine Notdurft dort verrichtet, ist die Halterin/der Halter oder die Führerin/der Führer des Hundes verpflichtet, den Kot zu entsorgen.
  • Hundekot lässt sich am besten mit entsprechenden Beuteln aufnehmen, die u.a. auch an den öffentlichen Hundetoiletten zur Verfügung stehen. Der befüllte Beutel gehört in die schwarze Mülltonne. Er hat am Wegesrand genauso wenig etwas zu suchen wie in der grünen Tonne.
  • Es ist jederzeit sicherzustellen, dass der Hund unter der Kontrolle von Halter/in bzw. Führer/in steht. Sicherheit für Hund und Mensch hat immer Vorrang. Innerhalb der Ortslagen müssen Hunde darum an der Leine geführt werden, um nicht zu einer Gefahr für sich oder andere zu werden.
  • Wenn Sie einen Hund in den Feldgemarkungen und vor allem in Randlagen von Wäldern und Gehölzen freilaufen lassen, muss der Hund zu jeder Zeit abrufbar sein. Er darf vor allem keine anderen Tiere bedrohen oder stören, insbesondere nicht während der Setz- und Brutzeit, die vom 01.03. bis 30.09. dauert. Ist ein Hund nicht sicher abrufbar, raten wir dringlichst: Benutzen Sie eine Schleppleine oder leinen Sie ihn direkt an.
  • Nicht wenige Menschen sind Hunden gegenüber skeptisch oder auch ängstlich, viele Hundebesitzer möchten keinen unkontrollierten Kontakt ihres Hundes mit anderen Hunden. Wenn Sie als Halter/in bzw. Führer/in eines freilaufenden Hundes gebeten werden, diesen anzuleinen, kommen Sie dieser Bitte im Sinne eines guten Miteinanders von Mensch und Hund nach.

Bitte tragen Sie unbedingt Sorge für die Einhaltung dieser Regeln und vermeiden Sie für sich und uns Unannehmlichkeiten.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jens Ried, Bürgermeister