Gewerbemeldungen

Gewerbeanmeldung

Für die entsprechende Anzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. Die Formulare haben wir rechts zum Download und Ausdruck bereitgestellt. Die Vordrucke müssen vollständig und gut lesbar ausgefüllt sowie unterschrieben werden. Die ausgefüllte Gewerbemeldung können Sie dann entweder persönlich zu unseren Sprechzeiten im Rathaus abgeben, per Post an uns senden oder aber als Fax uns zukommen lassen.

Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige entstehen Gebühren in Höhe von 28,00 €. Diese sind bar oder per Überweisung an die Gemeindekasse Cölbe zu entrichten.

Eine schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige kann nur in Form einer gebührenpflichtigen Empfangsbestätigung nach § 15 GewO, dem sogenannten Gewerbeschein, erfolgen.

Die Gebühr für die Empfangsbescheinigung beträgt zusätzlich für jede Bescheinigung 8,00 €.

Bei einer Erstanmeldung oder Änderung einer in einem Handels-, Genossenschaftsregister oder dgl. eingetragenen Firma bitte immer Kopie des aktuellen Registerauszuges beifügen.

Gewerbetreibende ohne Wohnsitz in Cölbe müssen als Nachweis ihrer Wohnanschrift eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung beifügen.


Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes / Schankerlaubnis /

Ausschankgenehmigung

Die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (veranstaltungsbedingter Verkauf von Getränken und Essen) bedarf es einer schriftlichen Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz

Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Cölbe zu erstatten.

Verwenden Sie hierfür die Anzeige als PDF im Downloadbereich (rechte Spalte).

(HGastG). Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige entstehen Gebühren in Höhe von 25,50 €. Diese sind bar oder per Überweisung an die Gemeindekasse Cölbe zu entrichten.