Personalausweis / Reisepass / ID-Card

! Ferienzeit = Reisezeit !

Hessische Schulferien 2024/2025

OSTERFERIEN

  • 25.03.2024 - 13.04.2024

SOMMERFERIEN

  • 15.07.2024 - 23.08.2024

HERBSTFERIEN

  • 14.10.2024 - 25.10.2024

WEIHNACHTSFERIEN

  • 23.12.2024 - 10.01.2025

Ihre Ansprechpartnerin im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe

Keine Mitarbeitende gefunden.

Je nach Reiseplanung werden Reiseunterlagen schon Wochen vor Antritt der Reise oder erst kurz vorher zusammengestellt. Spätestens am Check-In im Flughafen oder an der Grenze ist es definitiv zu spät, um zu bemerken, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar ist.

Bitte prüfen Sie, ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen. Informationen hierzu erhalten Sie im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe (06421/9850-0) oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden!

Bitte planen Sie daher mindestens 6 Wochen von der Beantragung bis zur Ausgabe ein.

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passfoto (max. 12 Monate alt!)
  • Bisheriger Ausweis, sofern vorhanden
  • Bei Erstbeantragung in der Gemeinde Cölbe müssen weitere Unterlagen, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, vorgelegt werden.

Für ganz eilige Fälle gibt es auch den vorläufigen Personalausweis oder den Express-Reisepass (Lieferzeit 72 Stunden), für die Sie dieselben Unterlagen wie oben genannt benötigen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob Sie den vorläufigen Personalausweis für Ihre Zwecke verwenden können.

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft!
Weitere Informationen erhalten Sie
hier

Für Kinder kann in jedem Alter ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Für die Antragstellung ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich, die Sie auf der Cölber Webseite herunterladen oder im Gemeindebüro abholen können.

Ab dem

  • 6. Lebensjahr muss das Kind seine Fingerabdrücke hinterlegen

und ab dem

  • 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.

Bei einem abgelaufenen Ausweisdokument kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Dokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.