Hessische Schulferien 2024/2025
OSTERFERIEN
- 25.03.2024 - 13.04.2024
SOMMERFERIEN
- 15.07.2024 - 23.08.2024
HERBSTFERIEN
- 14.10.2024 - 25.10.2024
WEIHNACHTSFERIEN
- 23.12.2024 - 10.01.2025
Ihre Ansprechpartnerin im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe
Je nach Reiseplanung werden Reiseunterlagen schon Wochen vor Antritt der Reise oder erst kurz vorher zusammengestellt. Spätestens am Check-In im Flughafen oder an der Grenze ist es definitiv zu spät, um zu bemerken, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar ist.
Bitte prüfen Sie, ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen. Informationen hierzu erhalten Sie im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe (06421/9850-0) oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden!
Bitte planen Sie daher mindestens 6 Wochen von der Beantragung bis zur Ausgabe ein.
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passfoto (max. 12 Monate alt!)
- Bisheriger Ausweis, sofern vorhanden
- Bei Erstbeantragung in der Gemeinde Cölbe müssen weitere Unterlagen, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, vorgelegt werden.
Für ganz eilige Fälle gibt es auch den vorläufigen Personalausweis oder den Express-Reisepass (Lieferzeit 72 Stunden), für die Sie dieselben Unterlagen wie oben genannt benötigen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob Sie den vorläufigen Personalausweis für Ihre Zwecke verwenden können.
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft!
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Für Kinder kann in jedem Alter ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Für die Antragstellung ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich, die Sie auf der Cölber Webseite herunterladen oder im Gemeindebüro abholen können.
Ab dem
- 6. Lebensjahr muss das Kind seine Fingerabdrücke hinterlegen
und ab dem
- 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.
Bei einem abgelaufenen Ausweisdokument kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Dokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.