Der Personalausweis

seit 02.08.2021 mit EU-Flagge

Ausweisdokumente


Bitte beantragen Sie Ihre Dokumente rechtzeitig vor den Schulferien / Ihrem Urlaubsantritt.

Am sichersten ist es die Gültigkeit noch vor einer Buchung zu prüfen!

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite und speziell vor den hessischen Schulferien hier.

Ausweis- und Passdokumente

ANKÜNDIGUNGEN und aktuelle HINWEISE!

Ab 01.01.2024 wird der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt! Ausgestellt und noch gültige Kinderreisepäße bleiben bis zum Fristablauf gültig. Weiter Informationen entnehmen Sie auf dieser Seite weiter unten

Bitte beachten Sie:
Das zur Antragstellung vorgelegte biometrische Lichtbild darf nicht älter als 12 Monate sein. Ältere Lichtbilder dürfen von unseren Sachbearbeitern nicht mehr angenommen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!

Personalausweis

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ausweispflicht

Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Der Personalausweis wird nur auf Antrag bei der Gemeinde ausgestellt, an dem Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie müssen den Antrag persönlich stellen, da die Beantragung direkt mit der von Ihnen geleisteten eigenhändigen Unterschrift vorgenommen wird. Seit 2012 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat mit der Möglichkeit, Fingerabdrücke zu speichern und den Ausweis mit einem entprechenden Lesegerät zur online-Identifizierung zu verwenden. Informieren Sie sich hier auf einer Seite des Bundeministeriums des Inneren über die Funktionen des neuen Personalausweises.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.

Nähere Einzelheiten zum neuen Personalausweis können Sie im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe erfahren.

Vorläufige Personalausweis

Ein vorläufige Personalausweis dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken und kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) - sofern vorhanden
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm; maximal 12 Monate alt
  • Stammbuch bzw. Geburtsurkunde, falls wir Ihre Daten noch nicht aufgenommen haben
  • für einen Personalausweis bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile

Gebühren

  • ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR

(eine Gebührenbefreiung für den ersten Personalausweis entfällt seit 01.11.2010)

Reisepass

Seit 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe ausgestellt.

Die einzelnen Passvarianten unterscheiden sich durch verschiedene Farben und Prägungen des Einbands und durch entsprechende Kennzeichnung im Dokument selbst. Im Folgenden wird der neue deutsche EU-Reisepass anhand seiner wesentlichen Sicherheitsmerkmale erläutert. Der Einsatz dieser charakteristischen Merkmale gewährleistet Sicherheit auf höchstem Niveau und schützt den deutschen EU-Reisepass der neuen Generation zuverlässig vor Missbrauch, Verfälschung oder Totalfälschung.

Auch die neuen deutschen EU-Reisepässe sind – wie ihre Vorgänger – mit einem kontaktlosen Speicherelement (Chip) ausgestattet, auf dem die personenbezogenen Daten der Inhaberin / des Inhabers einschließlich des Passbilds und zweier Fingerabdrücke gespeichert sind. Dieser Chip gewährleistet zuverlässigen Schutz vor unautorisierten Zugriffen oder Manipulation.

Weitere Informationen zum deutschen EU-Reisepass, Angaben zu den Gebühren sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf www.bmi.bund.de.

Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Reisepasses wird eine unverbindliche Richtzeit von 5 Wochen angegeben. Eine Expressbearbeitung ist für ein erhöhtes Entgeld möglich.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Buchung bzw. Antritt einer Reise, welche Reisedokumente Sie benötigen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an uns oder informieren Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes über die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihr Reiseland.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) - sofern vorhanden
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm; maximal 12 Monate alt
  • Stammbuch bzw. Geburtsurkunde, falls wir Ihre Daten noch nicht aufgenommen haben
  • für einen Reisepass bei Personen unter 18 Jahre: Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile

Gebühren

  • ab 24 Jahren: 70,00 EUR
  • unter 24 Jahren: 37,50 EUR

Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass

Dieser kann nur beantragt werden, wenn die Ausstellung eines Express-Reisepasses (72 h) zu langsam wäre und verbindliche Reisedaten vorliegen.

Sie verreisen ins Ausland und benötigen sofort einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass?

Dieser kann nur persönlich und bei besonderer Eilbedürftigkeit beantragt werden. Außerdem sollte der Antrag in Verbindung mit einem regulären Reisepass (ePass) gestellt werden. Der vorläufige maschinenlesbare Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Die Eilbedürftigkeit muss uns glaubhaft gemacht werden.

Für die Einreise in die USA benötigen Sie einen regulären Reisepass!

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass; falls kein Reisepass vorhanden ist Personalausweis
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm; maximal 12 Monate alt

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass beträgt 26,00 €.

eID-Karte ab 2021

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

Das „Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“ (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) trat am 1. November 2019 in Kraft.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Die eID-Karte kann in unserem Gemeindebüro beantragt werden.

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift.

Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich in unserem Gemeindebüro anmelden. Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zu Funktionen erhalten Sie auf den Seiten des Personalausweisportals.