Jahresabschluss

Jahresabschluss

Gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) besteht die Verpflichtung für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchungsführung aufzustellen. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Cölbe darzustellen und besteht folglich aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Die Erläuterung des Jahresabschlusses erfolgt durch einen Rechenschaftsbericht.