Direktwahl des Bürgermeisters
Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, werden aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft.
Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerberinnen und Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
Internet-Wahlscheinantrag
Online Beantragung des Wahlscheins möglich vom 21.10.2024 bis 27.11.2024.