Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss, dessen Einrichtung gemäß § 62 von der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zwingend vorgeschrieben ist, setzt sich in der Gemeinde Cölbe aus 5 Mitgliedern zusammen.
Er berät und entscheidet unter anderem über Angelegenheiten und Belange aus folgenden Bereichen:
Vorberatende Aufgaben
- Zentrale Fragen der Verwaltung
- Haushaltsangelegenheiten
- Finanzplanung und Jahresrechnung
- Kredite und Bürgschaften
- Kassen- und Steuerwesen
- An- und Verkäufe von Grundstücken und Liegenschaften
- Industrie- und Gewerbeansiedlung
Beschließende Aufgaben
Zusätzlich hat der Haupt- und Finanzausschuss die Aufgabe, bei divergierenden Beschlüssen aus verschiedenen Ausschüssen zur selben Angelegenheit zu entscheiden, welchem Beschluss gefolgt werden soll.