Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.
Woher kommt der Virus?
Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest im Jahr 1921 in Kenia beschrieben. Sie ist in Afrika, besonders südlich der Sahara bei Warzenschweinen weit verbreitet. Diese Tiere erkranken selbst nicht und stellen das natürliche Erregerreservoir dar.
Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation. Ab 2012 waren die Länder Ukraine, Weißrussland und ab 2014 die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland sowie Estland betroffen. 2017 gab es erste Fälle der ASP in Tschechien bei Wildschweinen, in Rumänien bei Wild- und Hausschweinen, 2018 in Bulgarien (bei Haus- und Wildschweinen) und Belgien (bei Wildschweinen), 2019 auch in Westpolen.
Neben Tschechien ist es auch Belgien gelungen die Seuche zu tilgen. Ende Dezember 2020 erlangte Belgien seinen Freiheitsstatus von der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder. Tschechien hat den Freiheitsstatus im Dezember 2022 aufgrund erneuter Nachweise des Virus bei Wildschweinen wieder verloren.
Wie breitet sich der Virus aus?
Am 10. September 2020 wurde der erste Nachweis des ASP-Virus bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Brandenburg vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Am 31. Oktober 2020 wurde das Virus erstmals bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen. Das Wildschwein war im Rahmen der Jagdausübung auf der östlichen Seite des Wildschutzzauns an der deutsch-polnischen Grenze erlegt worden. Im November 2021 erfolgte der erste Nachweis in Mecklenburg-Vorpommern. Um ein Eindringen von möglicherweise infizierten Wildschweinen aus Polen nach Deutschland zu verhindern, wird in diesem Bereich ein fester Zaun aufgestellt.
Die Ausbreitung in Europa und Deutschland kann durch die wöchentlich erstellten Übersichtskarten des Friedrich-Loeffler-Instituts verfolgt werden. Aktuelle Informationen über die Tierseuchenlage in Deutschland können auch im Tierseuchen Informationssystem (TSIS) im Internet abgerufen werden. Dort können beispielsweise die aktuellen Fallzahlen nach Bundesland, Landkreis und Datum der Feststellung sortiert sowie auf Karten dargestellt werden.
Über Ausbrüche im Bereich der EU informieren BMEL und das Friedrich-Loeffler-Institut fortlaufend und aktuell.
Wie erfolgt die Übertragung des Virus?
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier (beispielsweise im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen bzw. umgekehrt) übertragen werden sowie indirekt über kontaminiertes Material (landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, Jagdutensilien).
Der schnellste Übertragungsweg ist der Kontakt mit Blut oder bluthaltiger Flüssigkeit, da diese eine hohe Konzentration des Virus enthalten. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion schon aus! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Auch Körpergewebe infizierter Tiere kann infektiös sein und die Ansteckung somit auch über die Kadaver von infizierten Tieren erfolgen.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist zudem sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und kann im Fleisch infizierter Schweine sowie daraus gewonnener Erzeugnisse und Zubereitungen lange (z.B. in Parma-Schinken über ein Jahr, in tiefgefrorenen Schlachtkörpern viele Jahre) infektiös bleiben.
Dadurch ist auf diesem Weg eine Ausbreitung sowohl über große Zeiträume als auch Distanzen möglich und wurde bereits bei früheren Seuchengeschehen immer wieder beobachtet.
Aber auch über Transportfahrzeuge und Personen, die aus betroffenen Regionen zurückkehren und hier mit Schweinen in Kontakt kommen, könnte das Virus weiterverbreitet werden.
Welches Krankheitserscheinungen treten bei infizierten Tiere auf?
Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme sowie Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft (z.B. Liegenbleiben in der Suhle) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Sauen können verferkeln (Fehlgeburten). Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter von Schweinen gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von einer Woche.
Wie Gefährlich ist der Virus für Hausschweine?
Die ASP ist für Hausschweine ansteckend und verläuft fast immer tödlich. Infizierte Hausschweinebestände müssen getötet werden.
Ist ASP für Menschen gefährlich?
Für den Menschen ungefährlich.
Kann Schweinefleisch weiterhin verzehrt werden?
Ja! Auch beim Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch besteht keine Gefahr, denn das Virus wird nicht auf den Menschen übertragen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verhindern außerdem, dass Schweinefleisch von infizierten Tieren in den Verkehr gebracht wird.
Aktuelle Maßnahmen
Informationen zu aktuellen Fallzahlen in der Restriktionszone finden Sie unter www.landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest
Kann ich weiterhin in der Feldgemarkung und im Wald spazieren gehen?
Grundsätzlich können Sie ohne Bedenken im Wald spazieren gehen. Es ist möglich, dass in eng begrenzten Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde, ein Betretungsverbot oder ein Gebot zur Benutzung bestimmter Wege durch die zuständige Behörde verhängt wird.
Die jeweils getroffenen Maßnahmen werden durch die jeweilige Behörde öffentlich kommuniziert.
Wie sollen sich Spaziergänger*innen verhalten?
Bitte bleiben Sie in Wald und Flur auf den Wegen, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius unnötig vergrößern.
Sind Sie mit Hunden unterwegs, so leinen sie diese unbedingt an!
Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes Tier sehen, so melden Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Veterinäramt. Halten Sie Abstand von dem Wildschwein.
Achten Sie auf den Elektrozaun (7000 Volt!), der das von der ASP betroffene Kerngebiet umgrenzt, und halten Sie auch dort Abstand.
Hundehalter*Innen
Wieso gibt es einen Leinenpflicht für Hunde?
Die Leinenpflicht soll verhindern, dass Hunde Wildschweine aufscheuchen oder das Virus selbst weiterverbreiten. Freilaufende Hunde scheuchen Wildschweine auf, selbst dann, wenn die Hunde nur friedlich durch Büsche oder das Unterholz laufen. Werden infizierte Wildschweine aufgescheucht, können sie in Bereiche laufen, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind. Die ASP breitet sich dadurch aus, was die Seuchenbekämpfung erheblich erschwert.
Freilaufende Hunde können zudem durch Kontakt zu toten infizierten Wildschweinen ASP-Viren verschleppen und dadurch die Seuchenbekämpfung erheblich erschweren. Dies kann nur durch eine generelle Leinenpflicht in der infizierten Zone verhindert werden.
Hunde können übrigens – so wie Katzen, Vögel oder andere Tiere – nicht an ASP erkranken. ASP ist nur für Schweine gefährlich. Werden freilaufende Hunde in der Zone angetroffen, wird von ihren Halterinnen oder Haltern je nach Sachverhalt ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben.
Bitte beachten Sie die Leinenpflicht für Hunde.
Welche Strafen drohen mir, wenn ich mich nicht an die Leinenpflicht halte?
Bei einem Erstverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig, bei wiederholten Verstößen ein höheres.
Ist die ASP für meinen Hund gefährlich?
Nein. Die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich. Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem Virus anstecken.
Welchen Beitrag können alle leisten, um die Ausbreitung von ASP einzudämmen?
Jeder kann aktiv gegen die Verbreitung von ASP wirksame Maßnahmen ergreifen. Infiziertes Fleisch oder Fleischwaren sind für den Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste z. B. an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und könnten die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!
Was muss ich tun, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?
Bitte melden Sie den Fundort über das dafür eingerichtete Infotelefon unter (06421) 9850 0
Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erreichbar.
Dort geben Sie die GPS-Koordinaten (z.B. Google Maps) oder genaue Angabe des Fundortes an.
Außerhalb der Infotelefon-Zeiten sollen Funde bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Marburg erreichbar unter 06421 4060 gemeldet werden.
Sie sollten den Kadaver nicht berühren, um den Virus nicht weiter zu verbreiten. Bei Kontakt sollten sorgfältige Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden
Jagd
Um die Schäden bei einem Seuchenausbruch möglichst gering halten zu können, ist es wichtig, die Seuche frühestmöglich nach Ihrer Einschleppung nachzuweisen. Dazu müssen tot aufgefundene Wildscheine möglichst schnell im Hessischen Landeslabor untersucht werden. Jägerinnen und Jäger leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie Proben von sogenannten Indikatorwildschweinen entnehmen und bei der zuständigen Veterinärbehörde abgeben. Indikatorschweine sind tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild), Unfallwild und schwerkrankes Wild.
Für die Probenahme zahlt das Land Hessen eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Außerdem können die Proben mit bereits voradressierten Umschlägen für den Absender kostenfrei direkt an das Hessische Landeslabor verschickt werden. Unabdingbar für die Untersuchung der Probe ist die genaue Angabe des Fundortes des verendeten Wildschweines, von dem die Probe genommen wurde.
Was bringt die Bejagung von Schwarzwild bei der Eindämmung der ASP?
Deutschland gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Wildschweinedichte. Gemessen an den Schwarzwild-Jagdstrecken der vergangenen Jahre gehört Hessen neben Baden-Württemberg und Bayern zu den Bundesländern mit der höchsten Wildschweindichte. Da die ASP unter anderem direkt von Tier zu Tier übertragen wird, ist die Reduzierung der Wildscheinpopulation eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Seuche, da dadurch die Übertragungswege abgeschnitten werden.
Wie gelingt es die Wildschweinpopulation schnell und effizient zu reduzieren?
Neben der üblichen Einzelansitzjagd können weitere jagdliche Maßnahmen wie z.B. der Einsatz von Fallen genutzt werden. In bestimmten Gebieten sind durch den Erlass der Hessischen ASP-Jagdverordnung (HASPJV) Ausnahmen zu bestimmten jagdgesetzlichen Verboten erlassen worden, die eine schnellstmögliche Reduzierung des Bestandes ermöglichen sollen. U.a. dürfen normalerweise verbotene Hilfsmittel, wie z.B. Nachtzieltechnik, verwendet werden.
Wie erfolgt die Suche nach totem Schwarzwild?
Art und Umfang einer effektiven Fallwildsuche mit möglichst wenig Beunruhigung des Schwarzwilds werden im jeweiligen Einzelfall unter anderem aufgrund der Gegebenheiten vor Ort festgelegt. Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise die gezielte Suche an bekannten Rückzugsorten des Schwarzwildes, großflächige Suchaktionen sowie der Einsatz von Drohnen, Hubschraubern mit Wärmebildtechnik oder speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden. Essentiell ist dabei auch die Kenntnis der örtlichen Jägerschaft über die Einstandsgebiete des Schwarzwildes.
Was müssen Jäger beim Fund eines Wildschweinkadavers in Restriktionszonen beachten?
Im Falle des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen sind Funde von toten Wildschweinen in Restriktionszonen unmittelbar unter Angabe der Fundortkoordinaten und der Kontaktdaten der für die Bergung zuständigen Stelle zu melden. Die Fundstelle sollte möglichst gekennzeichnet und abgesperrt werden (z.B. mit Flatterband). Da bei der Bergung von Wildschweinkadavern seuchenhygienische Vorgaben beachtet werden müssen, erfolgt die Bergung ausschließlich durch diesbezüglich geschultes Personal. Kontakt mit dem Kadaver ist zu vermeiden. Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden.
Was ist ein Indikatorwildschwein?
Als Indikatorschweine gelten tot aufgefundene Wildschweine, Unfallwildschweine und schwerkranke Wildschweine gem. § 22 a Bundesjagdgesetz.
Landwirtschaft
Was kann ich tun, um meine Schweinebestände vor einer Ansteckung zu schützen?
Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend! Vorrangiges Ziel ist es, den direkten und indirekten Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern! Der Landwirt muss seinen Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt seiner gehaltenen Tiere aber auch des Futters und Einstreu sowie der Gülle bzw. des hofeigenen Mistes oder jedweder Gerätschaften, die im Stall zum Einsatz kommen (inkl. Schuhe/Stiefel), mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird.
Zudem haben Landwirte die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung zu beachten.
Beim Auftreten einschlägiger Krankheitsanzeichen muss ein Tierarzt geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion entnehmen und an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Bundesländer senden. Ein Früherkennungsprogramm sieht die Untersuchung jedes ersten toten Tieres pro Woche vor.
Zudem sind Hoftierärzte und Landwirte verpflichtet, Proben (vor allem Blutproben) zur diagnostischen Abklärung von beispielsweise fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in Schweine haltenden Betrieben einzusenden.
Wie kann ich Schweine, die als Haustieren gehalten werden, vor der Tierseuche schützen?
Um als Familientiere gehaltene Schweine (zum Beispiel Minipigs) zu schützen, sollten unbedingt allgemeine Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Hierzu gehört insbesondere:
- keine Kontaktmöglichkeiten zu Wildschweinen,
- keine Aufenthalte in betroffenen Gebieten,
- keine unkontrollierte Aufnahme von Futter unbekannter Herkunft.
Gemäß geltendem Recht dürfen Küchen- und Speiseabfälle nicht an Schweine verfüttert werden. Verfüttert werden dürfen ausschließlich verarbeitete Futtermittel, die für Schweine bestimmt sind.
Beim Auftreten einschlägiger Krankheitsanzeichen, ist ein Tierarzt zu kontaktieren.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen für Landwirtinnen und Landwirte sind beim Land abrufbar unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest
Welche Auswirkungen hat ein ASP-Ausbruch auf die Auslauf- und Offenstallhaltung von Schweinen?
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist es sehr wahrscheinlich, dass bei einem Ausbruch der ASP in dem jeweiligen Restriktionsgebiet eine Aufstallungspflicht verhängt wird. Die Entscheidung hierüber, als auch über mögliche Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, werden von dem zuständigen Veterinäramt des Landkreises getroffen. Betrieben mit Schweineauslauf- oder Schweinefreilandhaltung wird empfohlen, möglichst vor einem Seuchenausbruch die zuständige Veterinärbehörde zu kontaktieren.
Wie wirkt sich eine Aufstallungspflicht auf Öko-Betriebe aus?
Grundsätzlich ist in der ökologischen Tierhaltung, so auch bei Schweinen, auf der Basis der EG-Öko-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 834/2007) vorgegeben, dass den Tieren ständiger Zugang zu Freigelände zu gewährleisten ist. Sollte eine Aufstallung erforderlich werden – ggf. auch als Vorsorgemaßnahme – so bleibt der Öko-Status auch bei einer Aufstallung erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle anderen Vorgaben der EG-Öko-Verordnung, u.a. zur vorgeschriebenen Mindeststallfläche für Mastschweine und Ferkel gemäß Anhang III der Öko-Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008, weiter einzuhalten sind.
Warum müssen alle Schweine in einem Betrieb getötet werden, sobald die ASP festgestellt wurde?
Wird der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Betrieb amtlich festgestellt, so müssen alle Schweine gemäß den geltenden Rechtsvorgaben unverzüglich getötet und unschädlich beseitigt werden, um die Infektionskette zu durchbrechen. Um den Betrieb müssen Restriktionszonen eingerichtet werden. Eine Aufhebung dieser Zonen und der damit verbundenen Handelsbeschränkungen für die Schweine haltenden Betriebe innerhalb dieser Zonen kann erst erfolgen, wenn die Tiere im Ausbruchsbetrieb getötet wurden und die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen abgeschlossen wurden.
Was müssen Transportunternehmen beachten, wenn sie aus Ländern kommen, in denen die ASP auftritt?
Da das Virus der ASP sehr widerstandsfähig ist, stellt die potenzielle Einschleppung über Transportfahrzeuge ein Risiko dar. Transporter, die aus Russland, Weißrussland, der Ukraine oder den in der Europäischen Union betroffenen Gebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen die nach EU-Recht und nationalem Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges nachweisen. Können Sie das nicht, müssen sie Reinigung und Desinfektion spätestens an der Grenze nachholen.
Schutzzäune
Welche Art von Zaun wird verwendet?
Verwendet wird zunächst ein mobiler Elektrozaun mit entsprechenden Stromgeräten. Es handelt sich hierbei um einen Zaun, wie er in der Tschechischen Republik erfolgreich eingesetzt wurde. Bei einem langfristigen Seuchengeschehen wird dieser mobile Elektrozaun durch einen festen Zaun ersetzt werden.
Wie viel Zaunmaterial hält Hessen vorsorglich bereit?
Im Tierseuchenzentrallager in Wetzlar hält das Land Hessen 60 km mobilen Wildschutzzaun bereit. Diese sind für ein Gebiet mit einem Radius von ca. 9,6 km ausreichend.
Wer hilft bei der Aufstellung der Zäune?
Die Zuständigkeit für den Zaunbau liegt in Hessen bei den Landkreisen/kreisfreien Städten.
Die Zäune werden von geschulten und sachkundigen Personen aufgestellt und regelmäßig kontrolliert und gewartet.
Wie werden die Zäune überwacht?
Für die Überwachung sind die Landkreise/kreisfreien Städte zuständig. Die Zäune werden von geschulten und sachkundigen Personen überwacht.
Wer finanziert die Zäune?
Die Finanzierung erfolgt durch die Landkreise/kreisfreien Städte.
Zuständigkeiten
Was ist die Aufgabe und Rolle des Hessischen Landwirtschaftsministeriums?
Das Ministerium sowie die staatliche Veterinärverwaltung sind sowohl für die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen im Inland als auch für die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland verantwortlich.
Dabei obliegt dem Landwirtschaftsministerium die übergeordnete Koordination im Seuchenfall. Es leitet fachlich das Tierseuchenkrisenzentrum, koordiniert die Bekämpfung akuter Tierseuchen, stimmt Fragestellungen der Bekämpfungsstrategie und der Maßnahmen mit den beteiligten Behörden, Organisationen und mit anderen Bundesländern ab und vertritt die Landesinteressen auf Bundesebene. Zudem sammelt und bewertet das Landwirtschaftsministerium als Leitungsorgan Informationen über das Tierseuchengeschehen und leitet diese über den Bund an die EU-Kommission und das Internationale Tierseuchenamt sowie die anderen Bundesländer weiter.
Was ist die Aufgabe und Rolle des Tierseuchenkrisenzentrums?
Das Tierseuchenkrisenzentrum ist eine Organisationseinheit des Hessischen Landwirtschaftsministeriums zur Bekämpfung der ASP. Leiter des Tierseuchenkrisenzentrums ist ein Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums. Alle relevanten Fachabteilungen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums (Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel/Futtermittel, Tierschutz, Landwirtschaft, Jagd und Forst) sind in diesem Krisenzentrum gebündelt. Alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP wie die Abstimmung der Gebietskulissen der Sperrzonen, die Bewertung der Lage, die Information der Leitung über die tagesaktuelle Seuchensituation oder die Information der Öffentlichkeit werden im Tierseuchenkrisenzentrum vorbereitet, koordiniert, umgesetzt und überwacht. Dies stellt eine schnelle und effiziente Bekämpfung von Tierseuchen sicher.
Was ist die Aufgabe und Rolle der Landkreise?
Für die Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen sind in Hessen zunächst die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. So stellen amtliche Tierärzte/innen dieser Veterinärbehörden den Verdacht bzw. Ausbruch der Tierseuche amtlich fest, ordnen die erforderlichen Maßnahmen gemäß den entsprechenden Verordnungen an (u.a. Untersuchung, Probenahme, Organisation und Durchführung der Suche nach verendeten Wildschweinen, Einleitung epidemiologischer Ermittlungen) und führen diese durch bzw. überwachen deren Umsetzung. Die Task-Force Tierseuchenbekämpfung Hessen unterstützt die Kreise/kreisfreien Städte dabei.
Was ist die Task-Force Tierseuchenbekämpfung Hessen und welche Aufgaben hat sie?
Die Erfahrungen mit vergangenen Tierseuchenausbrüchen haben gezeigt, dass einzelne Veterinärbehörden der Landkreise bzw kreisfreien Städteschnell Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen, wie z.B. der ASP brauchen. Aus diesem Grund wurde in Hessen die Task-Force Tierseuchenbekämpfung ins Leben gerufen. Diese Einheit unterstützt die Veterinärbehörden im Falle eines Tierseuchenausbruches und schafft hierzu bereits im Vorfeld die Grundlagen für eine effektive und landeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung. Hierzu arbeiten jeweils zwei spezialisierte Amtstierärztinnen/Amtstierärzte an den drei hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel im Team zusammen.
Was ist die Aufgabe des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL)?
Der LHL untersucht Proben, die von Haus- und Wildscheinen genommen werden auf das ASP Virus und leitet positive Proben zur Bestätigungsuntersuchung an das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut weiter. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, arbeitet in verschiedenen Fachdisziplinen sowohl grundlagen- als auch praxisorientiert.
Als selbständige Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind zentrale Aufgaben des Instituts im Tiergesundheitsgesetz verankert, dazu zählt die Funktion als Nationales Referenzlaboratorium (NRL) für Afrikanische Schweinpest. So obliegt dem FLI die Bestätigung der Befunde der Landeslabore sowie die weitere Charakterisierung des Erregers. Im NRL für ASP werden jährlich tausende Proben aus ganz Deutschland und der Welt untersucht sowie anwendungsorientierte Forschung auf dem Gebiet der Diagnostik, Epidemiologie und Pathogenese betrieben. Auf dieser Grundlage erstellt das FLI Risikobewertungen, die als Informationsgrundlage dienen und ein wesentliches Instrument der Tierseuchenprävention und-bekämpfung in Deutschland und Hessen darstellen.
Der LHL ist zudem bereits präventiv tätig und nicht erst dann, wenn ein Verdacht vorliegt: Bereits im Oktober 2008 wurde in Hessen ein Tierseuchenfrühwarnsystem eingerichtet, in dessen Rahmen Pflichtuntersuchungen erfolgen für den Fall, dass in einem Hausschweinebestand plötzlich gehäuft Todesfälle oder Fieber über 40,5°C unklarer Ursache festgestellt werden sollten. Dazu muss entweder eine repräsentative Zahl an Blutproben oder verendete Tiere aus dem betreffenden Bestand untersucht werden. Diese Maßnahmen sollen den Eintrag einer Tierseuche in den Bestand frühzeitig erkennbar machen und so auch einer Verschleppung zwischen verschiedenen Beständen entgegenwirken.
Zusätzlich wird zur Früherkennung eines möglichen Tierseuchen-Eintrags nach Hessen ein flächendeckendes Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt, welches auch die Untersuchung auf die ASP einschließt. Jährlich werden im Rahmen des Monitorings zwischen 3.000 und 5.000 Proben untersucht. Bisher verliefen alle Untersuchungen auf das Vorhandensein des Virus mit negativem Ergebnis.
Welche Rechtsgrundlagen definieren die Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden?
Mit der bereits am 20. April 2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt/Animal Health Law) wurde ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit geschaffen. Die Verordnung gilt seit dem 21. April 2021 und regelt für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung.
Zusätzlich zur Basisverordnung hat die EU-Kommission eine Vielzahl ergänzender delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erlassen, die der weitergehenden Regelung oder der Harmonisierung dienen, beispielsweise bei der Kategorisierung von Seuchen.
Die Zuständigkeiten sind in der hessischen Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten von Behörden der Landesverwaltung im Veterinärwesen und bei der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung geregelt.