https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/
Unter Erster Hilfe versteht man lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen. Jeder kann einen Notruf 112 absetzen, das alarmieren der Notrufzentrale ist Erste Hilfe. Man muss sich selbst nicht in Gefahr begeben.
Notruf
- WO ist der Unfall geschehen?
- WAS ist passiert?
- WIE viele Verletzte gibt es?
- WELCHE Art von Verletzungen haben sie?
- WARTEN auf Rückfragen der Notrufzentrale?
Unfallstelle Absichern
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen
Warndreieck
Innerorts 50 Meter, Landstraße 100 Meter, Autobahn 200 bis 400 Meter. Somit ist das Pannendreieck aufzustellen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Mehrspuriges Fahrzeug. Freilandstraße (inklusive Autobahn, Autostraße) Unübersichtliche Straßenstelle, schlechte Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit. Dem Verkehr entgegen gehend mit aufgebautem Warndreieck. Das Warndreieck gut sichtbar vor sich tragen. Das Aufstellen des Warndreiecks muss unbedingt am äußersten Rand der Fahrbahn, idealerweise vor der Leitplanke erfolgen. Gehen Sie denselben Weg zum Fahrzeug zurück, hinter der Leitblanke. Warndreieck hinter Kuppe/Kurve aufstellen.
Nach § 53a StVO ist das Warndreieck immer im Fahrzeug mitzuführen.
Das Warndreieck besteht aus roten, lichtreflektierenden Balken, ähnlich einem Katzenauge sowie einem Standfuß. Aus Gründen der Platzersparnis können die meisten Warndreiecke zusammengeklappt oder gefaltet werden.
Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss laut § 53a StVO zusätzlich zum Warndreieck eine Warnleuchte mitgeführt werden. Warndreieck und Warnleuchte werden aufgestellt, um einen Unfallort abzusichern.
Warnweste/Verbandskasten
In Deutschland ist es Pflicht mindestens eine Warnweste im Auto mitzuführen. Je Sitzplatz eine Warnweste, in Deutschland besteht nur eine Mitführpflicht. Sollte es zu einem Unfall kommen müssen alle Personen das Fahrzeug verlassen, Warnweste anziehen und sich in sicherer Entfernung zum Unfall oder liegen gebliebenen Fahrzeug aufhalten.
Die Pflicht, im PKW einen Verbandkasten mitzuführen nach DIN-Norm Nr. 13164. Ausgenommen von der Mitführpflicht sind Krafträder, Krankenfahrstühle sowie Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben. Der Verbandkasten muss daher grundsätzlich auch beim Führen eins Quads mitgenommen werden. In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sind sogar 2 Verbandkästen Pflicht. Verfallsdatums beachten!
Gaffer
Wer sich am Unfallort auf das Beobachten oder Filmen des Geschehens beschränkt, anstatt verletzten Personen zu helfen oder die Unfallstelle abzusichern, gilt als sogenannter Gaffer. Gaffen ist eine Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro.
Unfalltote fotografieren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Die Neufassung von § 201a StGB ist seit 1. Januar 2021 in Kraft.