Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (Vollendung des 18. Lebensjahres) in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis zum 18. Februar 2025 die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal bzw. Wahlbezirk des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie bis zum 2. Februar 2025 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf diesem Benachrichtigungsschreiben (DIN A4-Papier) finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefunterlagen für die Bundestagswahl erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies aufgrund der verkürzten Fristen frühesten ab Anfang Februar möglich sein.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Hier geht es zum Internet-WAHLSCHEINANTRAG
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Cölbe
Wahlamt
Kasseler Straße 88
35091 Cölbe
Telefon Wahlamt: 06421 / 9850 - 13
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt