Sperrmüll

Getrennte Sperrmüllsammlung gilt ab April 2025

Neuerungen zum 1. April 2025

Denn ab diesem Termin bittet der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) die Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet darum, den Sperrmüll getrennt als Holzsperrmüll und Restsperrmüll zur Abholung bereitzustellen.
Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst:

Was bedeutet die getrennte Sammlung von Sperrmüll ab April für mich?

Ab April 2025 muss der Sperrmüll bei der Abholung in den zwei separaten Fraktionen Holzsperrmüll und Restsperrmüll bereitgestellt werden.

Ich muss meinen Sperrmüll in zwei getrennten „Haufen“ bereitstellen – warum?

Die Abfuhr erfolgt durch ein einzelnes Sammelfahrzeug. Dieses sammelt zunächst den Holzsperrmüll ein und liefert diesen bei einer separaten Verwertungsanlage für Holzabfälle an. Danach wird der Restsperrmüll eingesammelt – dieser wird im Anschluss thermisch verwertet. Somit ist es erforderlich, dass der Sperrmüll getrennt bereitgestellt wird.

Warum wird die getrennte Sammlung eingeführt?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Holzprodukte länger als bisher üblich im Wirtschaftskreislauf genutzt und effizient wiederverwertet werden. Durch die getrennte Sammlung kann das Holz bestmöglich recycelt und unter anderem für Produkte wie Spanplatten weiterverwendet werden. Hierdurch werden Ressourcen geschont und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Stapel 1: Was ist eigentlich Holzsperrmüll?

Zum Holzsperrmüll zählen alle komplett aus Holz bestehenden Gegenstände, z. B. aus Holz bestehende Möbel und Schränke, Holztische und -stühle. Metallbeschläge (z. B. an Schränken) sind unproblematisch. Polster (z. B. von Stühlen) sowie Glasscheiben bei Schränken müssen entfernt werden. Furnierte Spanplatten, wie etwa Rückwände aus Schränken und Regalen, zählen ebenfalls zum Holzsperrmüll.
Bitte beachten Sie, dass schadstoffhaltiges bzw. behandeltes Altholz aus dem Außenbereich, wie z. B. Gartenhäuschen, Zäune, Gartenmöbel, Pergolaholz, Terrassendielen, Bahnschwellen etc. nicht abgeholt wird.

Stapel 2: Was zählt zum Restsperrmüll?

Unter Restsperrmüll versteht man den übrigen Sperrmüll, der nicht dem Holzsperrmüll zuzuordnen ist, z. B. Matratzen, Sofas, Sprungrahmen von Betten, Fahrräder, Kunststoffwannen, Klappstühle aus Kunststoff, etc.

Generell nicht zum Sperrmüll gehören u.a.:

  • Hausentrümpelungen, Haushaltsauflösungen
  • Gewerbeabfälle
  • In Säcken verpackte Abfälle
  • Lose, aber nicht sperrige Abfälle (Restabfälle) in Kartons, Kisten etc.
  • Abbruchmaterial und Gebäudeteile (z. B. Bretter, Fenster, Türen, Zargen, Bauschutt)
  • Bodenbeläge (Laminat, Teppichverlegeware, PVC)
  • Fahrzeugteile, Reifen
  • Elektrogeräte, Nachtspeicheröfen
  • Sonderabfälle wie Chemikalien, Lacke, Pflanzenschutzmittel etc.
  • Paletten
  • Gartenabfälle

Weitere Informationen zum Thema stellt der Zweckverband auch auf seiner Homepage unter www.mzv-biedenkopf.de zur Verfügung.

Wenn Sie direkt Kontakt mit dem MZV aufnehmen möchten, wenden Sie sich gerne an:

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

+49 06465 9269-0