Am Freitag, 27.12.2024 ist in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr für dringende Fälle ein Notdienst eingerichtet, den Sie telefonisch wie folgt erreichen können:
Gemeindebüro (Ausweise und Reisepässe): 06421 / 9850-79
Standesamt (Sterbefälle): 0170 / 33 36 069
Montag, 23.12.2024 | 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag, 02.01.2024 | 8:00 bis 12:00 Uhr* und 14:00 bis 15:00 Uhr |
* Donnerstagvormittag nur das Gemeindebüro (Zimmer 1) |
! Ferienzeit = Reisezeit !
Bitte beantragen Sie Ihre Ausweis- und Passdokumente rechtzeitig vor den Weihnachtsferien (23.12.2024 - 10.01.2025)
Je nach Reiseplanung werden Reiseunterlagen schon Wochen vor Antritt der Reise oder erst kurz vorher zusammengestellt. Spätestens am Check-In im Flughafen oder an der Grenze ist es definitiv zu spät, um zu bemerken, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar ist.
Bitte prüfen Sie außerdem, ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen. Informationen hierzu erhalten Sie im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe (06421/9850-0) oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden!
Bitte planen Sie daher mindestens 6 Wochen von der Beantragung bis zur Ausgabe ein.
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
- Bisheriger Ausweis, sofern vorhanden
Bei Erstbeantragung in der Gemeinde Cölbe müssen eventuell weitere Unterlagen, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, vorgelegt werden.
Für ganz eilige Fälle gibt es auch den vorläufigen Personalausweis oder den Express-Reisepass (Lieferzeit 72 Stunden), für die Sie dieselben Unterlagen wie oben genannt benötigen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob Sie den vorläufigen Personalausweis für Ihre Zwecke verwenden können.
Ausweisdokumente für Kinder:
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft!
Für Kinder kann in jedem Alter ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Für die Antragstellung ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich, die Sie auf der Cölber Webseite herunterladen oder im Gemeindebüro abholen können.
Ab dem
- 6. Lebensjahr muss das Kind seine Fingerabdrücke hinterlegen
und ab dem
- 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.
Bei einem abgelaufenen Ausweisdokument kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Dokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Für die Antragstellung ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, die Sie auf der Cölber Homepage herunterladen oder im Gemeindebüro abholen können.
Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben. Für Kinder kann ebenfalls ein Reisepass beantragen, der zum Beispiel für die Einreise in die USA benötigt wird.
35091 Cölbe, 26.11.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Cölbe
gez. Dr. Jens Ried
Bürgermeister