Was ist PointID®
PointID® ermöglicht einen Erfassungsprozess von Lichtbildern, Fingerabdrücken und Unterschriften in der Behörde, welche abschließend vom Behördenpersonal in den Dokumentenantrag überführt werden.
Der Antragsprozess ist nicht nur sicherheitsfördernd, sondern auch bürgerfreundlicher gestaltet, indem die antragstellenden Personen bei einem Termin sowohl das Lichtbild erstellen lassen als auch das Dokument beantragen können. Wir unterstreichen hier absichtlich das Wort können, selbstverständlich erkennen wir auch digitale Passbilder von örtlichen Fotografen an, diese werden über einen Upload bereitgestellt. Die Nutzung der PointID® ist ausdrücklich freiwillig.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden ab Mai 2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die neuen hoheitlichen Dokumente genutzt. (Gescannte) Papierfotos, selbst aufgenommene Bilder oder Ausdrucke werden nach dem 30. April nicht mehr akzeptiert. Das Bundesinnenministerium will auf diesem Wege Manipulation vorbeugen, die Abgabe von ausschließlich biometrischen Passbildern sichern und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben.
Ab 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder erlaubt!
Für die Nutzung der PointID® Station wird pro beantragtem Dokument ein Gebühr i. H. v. 6 Euro für das erzeugte Lichtbild erhoben, unabhängig davon, ob dasselbe Bild für mehrere Anträge verwendet wird (z.B. Personalausweis- und Reisepassantrag). Das heißt, dass sich die anfallenden Gebühren für Ausweis- und Passanträge über die PointID® Station um je 6 Euro erhöhen.
Automatisierte Höhenverstellung
Durch die Höhenverstellung passt sich PointID® automatisch an die Person an, die vor dem System sitzt oder steht. Bei Babys und Kleinkindern kann das erforderliche Bild zudem auf dem Arm einer erziehungsberechtigten Person bzw. auf einer Erhöhung stehend aufgenommen werden.