Ehrenamt - ja sicher!
Versicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Personen
Mit dieser Veröffentlichung über den Versicherungsschutz von Personen möchten wir alle Personen informieren, die ehrenamtlich für die Gemeinde Cölbe tätig sind.
Ein großer Teil der ehrenamtlich Engagierten ist grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies ist in Hessen die Unfallkasse Hessen (UKH).
Um eine Tätigkeit als ehrenamtlich bezeichnen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Tätigkeit muss freiwillig und unentgeltlich ausgeführt werden.
- Sie muss dem Gemeinwohl dienen und
- für eine Organisation erfolgen, die Aufgaben im öffentlichem Interesse ausführt oder
- gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke fördert.
Dieser gesetzliche Versicherungsschutz gilt als Beispiel für Mitglieder des DRK, ehrenamtliche Richter und Schöffen, kommunale Mandatsträger oder Elternvertreter an Schulen. Darüber hinaus besteht ein Versicherungsschutz im ehrenamtlichen Bereich, wenn die Tätigkeit für eine Organisation / einen Verein erfolgt, Beispiele: Cölber Arbeitskreis für Flüchtlinge (CAF), Übernahme einer Spielplatzpatenschaft, ein Putzeinsatz im Kindergarten durch die Eltern. Die Rechtsform dieser Organisation ist unerheblich. Für Personen, die solch einer Initiative oder Verein nicht angehören, besteht kein Versicherungsschutz.
So ist als Voraussetzung erforderlich, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten / Einsätze im kommunalen Bereich der Gemeinde Cölbe im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung der Gemeinde Cölbe erfolgen. Daher ist vor Beginn einer Maßnahme / einer Initiative mit ehrenamtlicher Beteiligung erforderlich, dass die Gemeindeverwaltung über die geplante Maßnahme, das Ausführungsdatum und die daran beteiligten Personen mit Namen in Schriftform informiert wird. Die Gemeindeverwaltung informiert dann den Versicherungsträger (UKH) über diese Maßnahme. Damit sind alle erforderlichen Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten / Einsätze erfüllt. Falls erforderlich, können Unklarheiten noch vor Beginn der Maßnahmen mit der UKH geklärt werden.
Die Gemeinde Cölbe bittet um Beachtung und Einhaltung dieser Voraussetzung.