Ortsgericht

Die Ortsgerichte in Hessen

Sprechstunde - Terminvereinbarung erforderlich!

ist donnerstags von 18:15 bis 19:00 Uhr im Rathaus Cölbe, Zimmer 7, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe.  Bitte kontaktieren Sie zur Terminvereinbarung die Gemeindeverwaltung.

Die Ortsgerichte in Hessen haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung – hier: Justizverwaltung – eingebunden.

Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

Aufgaben der Ortsgerichte

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen von Grundstücken und Immobilien
  • Erbausschlagungen
  • Patientenverfügungen

Gesetzesgrundlage

Ortsgerichtbesetzung Cölbe

  1. Ortsgerichtsvorsteher

  2. Ortsgerichtsschöffin und stv. Ortsgerichtsvorsteherin
    Frau Birgit Schmidt
  3. Ortsgerichtsschöffe und stv. Ortsgerichtsvorsteher
    Herr Peter Seim
  4. Ortsgerichtsschöffe (verkürzte Amtszeit auf 5 Jahre)
    Herr Helmut Oswald Wanjek
  5. Ortsgerichtsschöffe
    Herr Frank Haffer