Die Hessische Bauordnung (HBO)
Das Bauordnungsrecht gewährleistet durch konkrete baulich-technische Anforderungen an bauliche Anlagen, die die Errichtung, die Instandhaltung und den Betrieb betreffen, dass durch sie keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, insbesondere Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen erhalten und nicht gefährdet werden. Es regelt zudem die erforderlichen Verfahren.
Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern. Die Hessische Bauordnung wird vom Hessischen Landtag beschlossen. Die hierauf beruhenden Verordnungen werden von der Landesregierung oder dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Wohnen (HMWVW) herausgegeben. Für die Einhaltung und ordnungsgemäße Umsetzung des Bauordnungsrechts sind die Bauaufsichtsbehörden als Verwaltungsbehörden zuständig.