Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2020

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises hat die Bodenrichtwerte (durchschnittlioche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes) zum Stichtag 1. Januar 2020 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 17 der Hess. Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) werden landesweit zentral in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem geführt.

Die Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Bodenrichtwertzonen werden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte im Internet veröffentlicht und sind voraussichtlich ab Juni 2020 einsehnbar.

Die automatisierte Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte unter www.boris.hessen.de ist kostenlos.

Immobilien-Preis-Kalkulator Hessen

Die Immobilienpreiskalkulation dient der Ermittlung eines mittleren Preisniveaus einer Standardimmobilie und soll dem Nutzer eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes bieten.

Die Einzelauskunft kostet 40 EUR und wird zusammen mit einer Auskunft über den Bodenrichtwert und einer allgemeinen Information geliefert.

Die Immobilienpreiskalkulation ist kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Grundlage für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach §194 Baugesetzbuch verwendet werden. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung.

Das ermittelte Preisniveau der Immobilie ist unverbindlich. Es bezieht sich auf die Eingabedaten des Antragstellers. Das Ergebnis ist auf volle 5.000 EUR gerundet.