Jägerweg

Bauleitplanung der Gemeinde Cölbe

Ortsteil Cölbe

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 1.16 „Jägerweg“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den Bebauungsplan Nr. 1.16 „Jägerweg“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Cölbe tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan Nr. 1.16 „Jägerweg“ in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, Bauamt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweis nach § 44 BauGB

Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Cölbe geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Cölbe geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


Bebauungsplan Nr. 1.16 „Jägerweg“

(Planteil – unmaßstäblich)

räumlicher Geltungsbereich Nr. 1.16 Jägerweg

Gemeinde Cölbe, den 17.07.2024

gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister