Feuerwehr Bürgeln

Bauleitplanung der Gemeinde Cölbe

Ortsteil Bürgeln

Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.15
„Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus“

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der FNP-Änderung sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

  • Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung),
  • Entwurf der FNP-Änderung (Planteil und Begründung),
  • Umweltbericht,
  • Bestands- und Konfliktplan,
  • Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt,
  • Grünordnungskonzept

und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:

Montag, den 14.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 16.05.2025

auf dieser Seite sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros:

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

gemeinde@coelbe.de 

oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro

beteiligung@grosshausmann.de 

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.

In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt. Die Untergrundverhältnisse wurden i.R. einer Untersuchung der Bodendurchlässigkeit erhoben und es wurde eine Eingriffs-Ausgleichsplanung durch ein örtliches Fachbüro erstellt.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Artenschutz, Avifauna
  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
  • naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
  • Grund-/Trinkwasserschutz
  • Bodenschutz und Altlasten
  • Landwirtschaft

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans sowie der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).

Gemeinde Cölbe, der Gemeindevorstand

gez. Dr. Jens Ried
Bürgermeister

Aufstellung der 5. Flächennutzungsplanänderung

„Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus“

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 10.11.2021 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 5. Flächennutzungsplanänderung „Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus“ im Ortsteil Bürgeln beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Bürgeln, Flur 5 und hat eine Größe von rd. 0,45 ha.

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.

Allgemeines Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr" zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr.

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung im Zeitraum vom

Montag, dem 30.01.2023 bis einschließlich Freitag, dem 03.03.2023

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

einzusehen.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06421 – 9850-18 oder -30, das Rathaus aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.

Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: gemeinde@coelbe.de und Cc an: info@grosshausmann.de zu übermitteln.

Die räumliche Lage und die Abgrenzung der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Gemeinde Cölbe,
09.01.2023

gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister